Gut betreut trotz Corona

Informationen für Schwangere und Familien zur COVID-19 Virusinfektion

Auch in diesen Zeiten betreue und berate ich Sie gern...

Handlungs- Empfehlungen für die Hebammenarbeit unter COVID-19


Hausbesuche

Haubesuche sind sofern Sie gesund sind, uneingeschränkt möglich.

Gemäß der aktuellen Corona-Schutzverordnung (ab 01.03.2023) sollten, für die Dauer des Besuches, alle anwesenden Personen (Kinder ausgeschlossen) mindestens einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz/FFP2-Maske tragen.

Bundesweite Regelungen

Übersichtliche Corona-Schutzmaßnahmen der Bundesregierung

Download

Corona-Schutzverordnung NRW

Detaillierte auf einen Blick

Kontakt

Haben Sie weiter Fragen zum Thema, können Sie mich gerne hier kontaktieren.

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