Gut betreut trotz Corona
Informationen für Schwangere und Familien zur COVID-19 Virusinfektion
Auch in diesen Zeiten betreue und berate ich Sie gern...
Handlungs- Empfehlungen für die Hebammenarbeit unter COVID-19
Hausbesuche
Haubesuche sind sofern Sie gesund sind, uneingeschränkt möglich.
Gemäß der aktuellen Corona-Schutzverordnung (ab 01.03.2023) sollten, für die Dauer des Besuches, alle anwesenden Personen (Kinder ausgeschlossen) mindestens einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz/FFP2-Maske tragen.
Bundesweite Regelungen
Übersichtliche Corona-Schutzmaßnahmen der Bundesregierung
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